Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf und die Vermietung von
Wohnmobilen einsehen.
Sollten Sie Fragen zu den AGB's haben, können Sie sich gerne per E-Mail
oder fernmündlich mit uns in Verbindung setzen. Wir erteilen Ihnen gerne
Auskunft.
Für den Fall des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts gelten die Bestimmungen
des § 312d Abs.1 BGB.
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unsererseits erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Vertragsbestimmungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen.
Gegenbestätigungen von Kunden bzw. Lieferanten unter Hinweis auf deren Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
§ 2 Auslieferungsfristen
a) |
Auslieferungsfristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. |
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b) |
Wird unsererseits ein vereinbarter fixer Liefertermin nicht eingehalten, so kann der Kunde durch setzen einer Nachfrist von mindestens 2 Monaten und gleichzeitiger Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Macht der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend, so beschränkt sich die Haftung unsererseits dem Grunde nach auf vorhersehbare Schäden und der Höhe nach auf 50% des Vertragswertes. |
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c) |
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die unsererseits die Ausführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw.- auch wenn sie bei Lieferanten unsererseits oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Auslieferungsterminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von mindestens 4 Wochen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten |
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d) |
Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, so ist der Kunde nach einer angemessenen Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen. |
§ 3 Gefahrenübergang/Frachtkosten
a) |
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung eines verbindlichen Auslieferungstermins durch uns, abzuholen. |
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b) |
Wird die Kaufsache innerhalb der vorgenannten Frist vom Kunden nicht abgeholt, so sind wir berechtigt, sie auf Kosten des Kunden zu versenden.
Die Auswahl der Art der Versendung bleibt uns vorbehalten.
In diesem Fall geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, gleichviel ob sie ausnahmsweise die Verpackungs- und Transportkosten vertraglich übernommen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit der Mitteilung des Auslieferungstermins an den Kunden über. |
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c) |
Wird die Kaufsache vom Kunden nicht rechtzeitig abgeholt, so sind wir berechtigt, bis zum Versand der Kaufsache ein Standgeld von 25,-€ pro Tag zu berechnen. |
§ 4 Preis, Zahlung
a) |
Maßgebend sind die in der schriftlichen Vertragsurkunde bzw. in der Auftragsbestätigung unsererseits genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
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b) |
Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ohne Fracht- bzw. Versand- und Verpackungskosten. |
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c) |
Die Preise gelten in Euro. |
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d) |
Mit Abschluß des Vertrages hat der Kunde eine Anzahlung von 30% des Warenwertes zu leisten. Geht die Anzahlung nicht binnen einer Woche nach Vertragsabschluß bei uns ein, so ist diese nach Setzen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. |
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e) |
Der Restbetrag wird mit Übergabe der Kaufsache zu Zahlung fällig, wobei wir ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen können, bis wir über des gesamten Kaufpreis uneingeschränkt verfügen. Letzeres ist Voraussetzung sowohl für die Rechtzeitigkeit der Zahlung als auch für den Eintritt der Erfüllung. |
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f) |
Sollten wir in Folge Zahlungsverzugs des Kunden sowohl im Hinblick auf die zu leistende Anzahlung als auch im Hinblick auf die Zahlung des restlichen Kaufpreises Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen können, so beträgt dieser 15 % des vertraglichen Nettokaufwertes. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruches wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Schadensersatzanspruch nachzuweisen. |
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig entstehen, bleibt die gelieferte Kaufsache in unserem Eigentum.
Der Kunde verwahrt unser Eigentum unentgeltlich. Verpfändungen und Sicherheitsübbereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unsere Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen und zwar unter Angabe der vollständigen Adresse.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz anzuwenden ist - kein Rücktritt vom Vertrag.
Mit Zahlungsverzug, Beantragung und Eröffnung des Konkursverfahrens, dem amtsgerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren tritt der Sicherungsfall ein; in diesen Fällen erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und die Ermächtigung zum Einzug der abgegebenen Forderung.
§ 6 Haftung
Für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir uneingeschränkt.
Ist der Kunde Kaufmann, so wird die Haftung unsererseits für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Rechtsgüter betroffen sind, soweit nicht versicherbare Schäden betroffen werden und soweit nicht ein besonderer Vertrauensbestand geschaffen wurde.
Die Haftung unsererseits wird in der Höhe nach, gleichviel ob der Kunde Kaufmann ist oder nicht, auf den Nettovertragswert (Ausnahme: Lieferverzug, hierfür gilt §2) begrenzt.
Kleinere Reparaturen (bis in Höhe der SB) werden von der
Wohnmobilvermietung selbst durchgeführt (ohne Kostenvoranschlagund ohne
Gutachten).
§ 7 Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltunsrechtes nur dann berechtigt, wenn der zu Aufrechnung gestellte oder der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes zugrundeliegende Anspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 8 Gewährleistungsbestimmungen
Wir leisten Gewähr dafür, daß die Kaufsache gemäß den Gewährleistungsbestimmungen der entsprechenden Hersteller hergestellt wurde.
Weitere Gewährleistungsansprüche werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 9 Wartungsvorschriften für Fahrzeuge
Wir verweisen hiermit ausdrücklich auf die von dem jeweiligen Hersteller der Fahrzeuge herausgegeben Wartungsvorschriften.
§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
a) |
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. |
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b) |
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristisch Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist das zuständige Amtsgericht des Lieferanten, bei Streitigkeiten über 5.000, -€ Streitwert Sitz des zuständigen Landgerichts des Lieferanten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsverhältnissen oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. |
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c) |
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nähesten kommt. |
§ 11 Schriftform
Nebenabreden und Eigenschaftszusicherungen können nur dann wirksam vereinbart werden, wenn die Schriftform gewahrt ist. |